Bis zu 75% teurer - wo soll das noch hinführen?

Wird Hundehaltung bald unbezahlbar?

Modernste Technik rechtfertigt höhere Preise 

 

Nach mehr als 20 Jahren passt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Tierärztegebührenordnung an. Zuletzt war sie im Jahr 1999 umfassend geändert worden. Preiserhöhungen gab es regelmäßig.

Sie sind Ansprechpartner und Berater, sie impfen, schneiden Krallen, operieren und sind manchmal auch Begleiter auf dem letzten Lebensweg – Tierärzte leisten täglich wertvolle Aufgaben für die Gesundheit unserer Vierbeiner. Dafür stehen ihnen angemessene Vergütungen zu. Tierärzte müssen diese nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen, einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift. 

 

Tierarzt-Rechnung als Summe von Einzel-Leistungen 


Die GOT legt also fest, wieviel Tierhalter für jede Leistung zahlen müssen. Die GOT soll Tierhalter einmal vor Übervorteilung schützen, andererseits den Preiswettbewerb unter den Tierärzten einschränken. Trotzdem lässt sich aus dem mehrseitigen Dokument die Höhe der finalen Rechnung nicht ohne weiteres ablesen, denn darin sind keine pauschalen Preise zu finden. Das liegt daran, dass ein Termin beim Tierarzt meistens aus mehreren Einzel-Leistungen besteht. So werden einer Kastration bestimmt auch eine Untersuchung und eine Beratung vorausgehen, die der Tierarzt auf seiner Rechnung gesondert aufführt und abrechnet. Hinzu kommen die Kosten für Material wie Kanülen, Verbände oder Arzneimittel. Großtierärzte rechnen noch die Anfahrt ab, manchmal kommt das Labor hinzu. Steht in der Spalte neben den Preisen ein „Z“, darf zusätzlich noch ein Zeitaufwand berechnet werden. Zuletzt handelt es sich bei den Preisangaben um Nettobeträge - die Umsatzsteuer kommt also noch hinzu. 

 

Einfach, zweifach, dreifach, vierfach 


Außerdem gibt die GOT für jede tierärztliche Leistung einen stufenlosen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum vierfachen Satz vor. Jeder Tierarzt entscheidet selbst, welchen Satz er anwendet. Ein bis zu dreifacher Gebührensatz ist möglich, wenn die Schwierigkeit der Leistungen, der Zeitaufwand, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse dies rechtfertigen. Eine spezialisierte Fachklinik mit gutem Equipment in der Stadt wird also meist höhere Sätze abrechnen als eine kleine Praxis auf dem Land. Ein mindestens zweifacher bis maximal vierfacher Gebührensatz ist für Leistungen innerhalb der Notdienstzeiten möglich. Allgemein gilt, dass die Rechnung nicht niedriger sein kann, als die GOT es vorgibt. Wer seinen Hund behandeln lässt, kann daher nur entnehmen, wie teuer die Behandlung mindestens sein wird. 

 

Neue Gebühren im Herbst 


Im Oktober 2022 soll die Neufassung der GOT in Kraft treten, die derzeit allerdings noch vom Bundesrat beschlossen werden muss. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will mit der neuen Verordnung die tierärztlichen Leistungen einmal an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand anpassen. Mit modernen Untersuchungsverfahren wie der Kernspintomografie lassen sich auch Tumore oder Nervenverletzungen erkennen und müssen von Tierärzten angemessen abgerechnet werden können. Außerdem sollen die Gebührensätze die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis wiederspiegeln. Die Kosten für die Behandlung von Tieren würden so überwiegend zwar steigen, jedoch ermögliche das den Fortbestand vieler Tierarztpraxen und erhöhe die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung. 

 

 

aktuelle GOT

neue GOT

Erhöhung

Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund): 

13,47 Euro

23,62 Euro

75,40%

Impfbescheinigung:

3,85 Euro

6,16 Euro

60,00%

Kastration (Hund, männlich):

51,32 Euro

70,60 Euro

37,60%

Euthanasie (Hund):

19,24 Euro

30,78 Euro

60,00%

Quelle: Tierärztegebührenverordnung (GOT) unter www.gesetze-im-internet.de/got/ (aktuell) und www.bmel.de (künftig) 

 

Die GOT wurde zuletzt 1999 vom damals zuständigen Bundesministerium für Gesundheit geändert und seitdem nur durch zwei pauschale Erhöhungen angepasst: im Jahr 2007 um zwölf Prozent und im Jahr 2017 ebenfalls um zwölf Prozent. 2020 stiegen zudem die Notdienstgebühren.

 

Preise wissenschaftlich evaluiert 


Der Entscheidung, die Gebühren in einer neuen GOT erneut anzuheben, ging eine Studie voraus, mit deren Durchführung die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt war. Ziel war herauszufinden, ob die Tierärzte mit den derzeitigen Gebühren kostendeckend arbeiten können. Methodisch wurden neben der Analyse statistischer Parameter (zum Beispiel Kosten, Umsätze, Überschüsse, Gewinne, Umsatzsteuer, Kostenstruktur) auch Interviews mit 25 Experten aus Verbänden, Wissenschaft und Öffentlicher Verwaltung geführt. Darüber hinaus kam eine deutschlandweite Stichprobe aus 1.300 praktischen Tierärzten in einer Befragung zu Wort. Das Ergebnis: Die aktuelle GOT spiegele weder die Veränderungen der Kosten und sonstigen Rahmenbedingungen noch den veterinärmedizinischen Fortschritt in angemessener Weise wider. 

 

Auch Tiere werden teurer  


Ja, Tierärzte müssen kostendeckend arbeiten können. Wie alle anderen Berufsgruppen übrigens aber auch. Das Engagement des BMEL zur Novelle der GOT fördert eine Berufsgruppe, die bislang allerdings nicht gerade zu den Geringverdienern gehört hat. Die steigenden Tierarztkosten müssen von den Haltern auch bezahlt werden können – von Menschen, die vielleicht als Pfleger, als Verkäufer oder als Friseur ihr Leben finanzieren. Müssen Tierhalter künftig abwägen, ob sich eine Behandlung für ihr Tier noch lohnt? Werden Haustiere zum Luxusgut? 

Die neue GOT kann eingesehen werden unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tieraerztinnen-gebuehrenordnung-got.html

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